Die Swisscom muss ja bekanntlich eine praktisch vollständige ADSL Abdeckung garantieren. In gewissen Gemeinden ist dies nicht wirklich möglich, als will man auf Wimax setzen. Dazu gab es (resp arbeitet man) auch einen Feldversuch. Dies passte dem Verein Gigaherz nicht. Also behauptete man einfach mal, die Sendeleistungen stimmen nicht. Das Verwaltungsgericht folgt den abstrusen Begründungen und hat den Versuch vorerst gestoppt. Ob die Einsprache dann berechtigt ist, wird sich zeigen. Sie hat aber eine aufschiebende Wirkung.
In meinen Augen ein skandalöser Entscheid. Hoffen wir, die nächste Instanz korrigiert das Urteil. Sonst können wir gleich das ganze GSM Netz abschalten. Wer Gigaherz nicht kennt soll sich mal in deren Forum umsehen. Wie wäre es mit einer eigenen Insel? Hat Al Gore sein Handy schon entsorgt? Zudem soll die Polizei unverschlüsselt funken 😉
Ich finde dieser Entscheid auch absolut daneben. Gerade wenn man ihn mit dem Bundesgerichtsunterteil über die neuen Abgaben auf MP3-Player vergleicht. Ok, das ist eine andere Instanz. Vermutlich wird Swisscom die Sache weiter ziehen zur nächst höheren Instanz und dort Recht bekommen.
Vom Verein Gigaherz halte ich nichts, ihr Forum ist extrem zensiert und die Argumente allgemein fadenscheinig und weit hergeholt. Wissenschalftliche Argumente zählen nicht, nur Esoterik. Dass elektromagnetische Strahlung im Übermass gesund ist, behaupte ich nicht. Das ist aber noch lange kein Grund, gegen jegwelche Antenne vorzugehen. Zudem dürften sich viele sogenannt „Betroffene“ mit ihrer Angst allein am meisten Schaden zuführen. Der Placebo-Effekt ist bewiesen, auch im negativen Sinn.
Andreas