Ein digitaler Videorekorder ist extrem praktisch, egal von welchem Provider. Bluewin hat den Vorteil, dass für die Light-Kunden die Rekorder-Funktion mit einem Klick freigeschaltet werden kann. Alle haben die identische Box.
Bei der Cablecom müssen potenzielle Umsteiger eine neue Box bestellen. Der Betreiber Cablevision aus den USA kam auf eine interessante Idee. Die Harddisk kann sie doch auf beim Provider befinden, die Boxen haben sowieso ein Breitband Modem eingebaut.
Somit können Kunden mit normalen Boxen auch von den PVR-Funktionen profitieren. Doch nicht alle sind glücklich. Die Content-Industrie läuft gegen diese Idee sturm und klagt sich durch sämtliche Instanzen.
In meinen Augen unverständlich: Es macht doch keinen Unterschied, ob die Festplatte in meinem Wohnzimmer oder in Leimbach ist. Der Vorteil ist sogar, dass ich ohne physikalischen Zugriff sicher keine Daten auslesen kann.
Die Werbung überspringe sowieso, auch hier ergibt sich kein Unterschied.
Man hätte also sogar mehr Kontrolle über den Content. Aber natürlich klagt man einfach blind gegen alles, was dem Konsumenten mehr Komfort bieten würde. Die weltfremden CEO haben es noch immer nicht verstanden.
Die Gerichte haben den Konzernen jetzt aber vorerst eine Abfuhr erteilt. Sind wir gespannt, ob ein solcher Dienst auch auf unserem Boxen angeboten wird. Das Catch-Up TV, das neue Lieblingskind von CEO Fischer, geht ein bisschen in diese Richtung.